Welche Bestimmungen des TV-L sind in LoB® umgesetzt?

Damit Sie eine konkrete Vorstellung von der Leistungsfähigkeit der Software erhalten, sind hier die Vorschriften des TV-L aufgezählt, die in LoB® berücksichtigt sind. Auch die Einschränkungen und Besonderheiten sind vermerkt.

Bezug Anmerkung
§ 1 Geltungsbereich LoB gilt für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 – 9. Die Software wurde für Beschäftigte in Straßenmeistereien und Autobahnmeistereien entwickelt und lässt sich ebenso gut auch für andere Berufsgruppen verwenden, ggf. mit leichten Anpassungen.
§ 4 (3) Qualifizierungsmaßnahmen Die erhaltenen Qualifizierungsmaßnahmen können mit LoB dokumentiert werden.
Abschnitt II Arbeitszeit(§§ 6 – 11) Der gesamte Abschnitt II ist in LoB umgesetzt.
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit Insbesondere ist in LoB enthalten:

  • Berücksichtigung der regelmäßigen wöchentl. AZ
  • Abbildung von verschiedenen Arbeitszeitmodellen
  • Arbeitsbefreiung am Vorfeiertag (und FZA)
  • Vereinbarung eines wöchentlichen AZ-Korridors
  • Vereinbarung einer täglichen Rahmenzeit
  • Reisezeitregelung gemäß §6 (11)
§ 7 Sonderformen der Arbeit
  • Schicht- und Wechselschichtarbeit
  • Automatische monatliche Feststellung, ob die Voraussetzungen für Schicht/Wechselschicht vorliegen
  • Anrechnung von Wechselschichtpausen gemäß § 6 (1) Satz 2
  • Arbeitsbereitschaft
  • Rufbereitschaft mit vollständiger Berechnung der Vergütungen gemäß §8 (5)
  • Nachtarbeit, ggf. mit gesondertem Nachweis der Arbeitsstunden von 0-4 Uhr bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr
  • Ermittlung von Mehrarbeit („aufgestockte Stunden“) für Teilzeitbeschäftigte
  • Komplette Ermittlung und Kontierung von Überstunden, detaillierter Nachweis des Stundenausgleichs im 2-Wochen-Zeitraum
  • Abrechnungen im Schichtplanturnus
§ 8 Ausgleich Sonderformen der Arbeit
  • Berechnung sämtlicher Zeitzuschläge gemäß §8 (1)
  • Berücksichtigung der Konkurrenz von Zuschlägen gemäß §8 (1) Satz 3
  • Faktorisierung von Zuschlägen und Überstundenvergütungen gemäß §8 (1) Satz 4 und 5 bei Führung eines AZ-Kontos (individuell einstellbar)
  • Berücksichtigung der Obergrenze von 235%
  • Freizeitausgleich und Kontenführung für abfeierbare Zeitzuschläge
  • Überstundenvergütung, -ausgleich und Führung von Überstundenkonten gemäß den Bestimmungen in §8 (2)
  • Freizeitausgleich und Kontenführung für nicht ausgeglichene Stunden des Jahresarbeitzeitkontos
  • Vollständige Berechnung von Rufbereitschaftsvergütungen und von Arbeit und Rufbereitschaft gemäß §8 (5) auf der Grundlage der erfassten Bereitschaftszeiten und Arbeitszeiten. Hierbei werden auch die Besonderheiten der Arbeit in Rufbereitschaft „von zu Hause aus“ berücksichtigt (§8 (5) Satz 6).
  • Automatische Feststellung des Sachverhalts „ständige (Wechsel-)Schichtarbeit“.
  • Ermittlung sämtlicher Schicht- und Wechselschichtzulagen (bzw. -pauschalen)
§ 9 Bereitschaftszeiten
  • Faktorisierung der Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
  • Führung von Jahresarbeitszeitkonten mit vielfältigen individuellen Möglichkeiten der Konfiguration (z.B. Umfang der Faktorisierung, Laufzeit, Übertragbarkeit von Zeitguthaben oder Zeitschuld)
  • Sonderregelungen für den Widerruf von genehmigtem Freizeitausgleich
  • Übertragbarkeit von Zeitguthaben nach Ende des Ausgleichszeitraums auf ein Langzeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung
  • Festlegung des Umfangs in den Personenstammdaten
  • Automatische Berechnung der Mehrarbeitsstunden gemäß §7 (6) sowie die Berechnung der Überstunden
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
  • Erfassung der Zeiten einer Tätigkeitsübertragung mit Angabe der Einstufung (Entgeltgruppe)
  • Berechnung der Zulagen für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1-8 mit Berücksichtigung der Stufen (Zulage von 4,5% oder Unterschiedsbetrag)
  • Wahlweise Berechnung der tatsächlichen Brutto-Zulagenbeträge (in €) unter Berücksichtigung von §17 (4)
§§ 15-16 Tabellenentgeltund Stufen
  • LoB enthält einen aktuellen Katalog der Tabellenentgelte und Stufen, welcher z.B. bei Berechnung von Brutto-Auszahlbeträgen verwendet wird.
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
  • Innerhalb der LoB – Personenstammdaten werden auch sämtliche Eingruppierungsdaten verwaltet. Diese werden dann beispielsweise verwendet, um den Anspruch auf Zulagen für höherwertige Tätigkeit festzustellen. Neben der Eingruppierung (EG / Stufe) sind auch Zwischenstufen vorgesehen (zusätzlicher monatl. Festbetrag).
  • Die in §17 (4) beschriebene „Aufstiegsleiter“ wird in LoB berücksichtigt bei der Berechnung von persönlichen Zulagen gem. §14 (3), die sich über mehr als 1 Entgeltgruppe erstrecken
§ 18 Leistungsentgelt
  • Einmal- und Sonderzahlungen können in LoB eingegeben und (ggf. mit einem speziellen Schlüssel) zusammen mit den übrigen monatlichen Daten an die Bezügestelle übermittelt werden
§ 19 Erschwerniszuschläge
  • LoB enthält einen aktuellen Katalog der Erschwerniszuschläge, welche mit Tagesbezug eingegeben werden können. Die Zuschläge werden monatlich nach Zuschlagsgruppen summiert und an die Bezügestelle übermittelt.
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
  • Führung einer Krankheitsliste (Auswertung)
  • Bei Feststellung von Krankheitsfällen über 6 Wochen werden auszuzahlende Vergütungen für nicht abgefeierte Überstunden automatisch von LoB zurückbehalten und im ersten Monat der Wiederaufnahme der Arbeit zur Auszahlung gebracht
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
  • Berechnung der Brutto-Auszahlungsbeträge für alle an die Bezügestelle übermittelten Zahlfälle
§§ 26 und 27Erholungsurlaub und Zusatzurlaub
  • Festlegung des Urlaubsanspruchs innerhalb der LoB-Personenstammdaten mit Berücksichtigung des Lebensalters und des Grads der Schwerbehinderung
  • Führung einer Urlaubsliste (Auswertung)
  • Automatische Übertragung des Resturlaubs auf das Folgejahr
  • Berechnung von Zusatzurlaub bei Schicht- und Wechselschichtarbeit
§ 29 Arbeitsbefreiung
  • Fälle von Arbeitsbefreiung werden in LoB als spezielle „bezahlte Ausfallzeit“ erfasst.
Abschnitt V

(§§ 30-33 Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses)

  • Beim Ausscheiden eines Beschäftigten werden sämtliche auf den Konten noch verbliebenen fakturierten Stunden automatisch ausgezahlt, soweit dieses tarifvertraglich vorgesehen ist
Sonderregelungen, übertarifliche Regelungen
  • In Absprache mit unseren Kunden berücksichtigen wir in der Software stets auch Sonderregelungen und übertarifliche Vereinbarungen