Welche Bestimmungen des TVöD sind in LoB® umgesetzt?

Damit Sie eine konkrete Vorstellung von der Leistungsfähigkeit der Software erhalten, sind hier die Vorschriften des TVöD aufgezählt, die in LoB® berücksichtigt sind. Auch die Einschränkungen und Besonderheiten sind vermerkt.

Bezug Anmerkung
§ 1 Geltungsbereich LoB gilt für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 – 9.

Die Software wurde für Beschäftigte in Straßenmeistereien und Autobahnmeistereien entwickelt und lässt sich ebenso gut auch für andere Berufsgruppen verwenden, ggf. mit leichten Anpassungen.

§ 4 (3) Qualifizierungsmaßnahmen Die erhaltenen Qualifizierungsmaßnahmen können mit LoB dokumentiert werden.
Abschnitt II Arbeitszeit(§§ 6 – 11) Der gesamte Abschnitt II ist in LoB umgesetzt.
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit Insbesondere ist in LoB enthalten:

  • Berücksichtigung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
  • Abbildung von verschiedenen Arbeitszeitmodellen
  • Arbeitsbefreiung am Vorfeiertag (und FZA)
  • Vereinbarung eines wöchentlichen AZ-Korridors
  • Vereinbarung einer täglichen Rahmenzeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
  • Schicht- und Wechselschichtarbeit
  • Automatische monatliche Feststellung, ob die Voraussetzungen für Schicht/Wechselschicht vorliegen
  • Anrechnung von Wechselschichtpausen gemäß § 6 (1) Satz 2
  • Arbeitsbereitschaft
  • Rufbereitschaft mit vollständiger Berechnung der Vergütungen gemäß §8 (5)
  • Nachtarbeit, ggf. mit gesondertem Nachweis der Arbeitsstunden von 0-4 Uhr bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr
  • Ermittlung von Mehrarbeit („aufgestockte Stunden“) für Teilzeitbeschäftigte
  • Komplette Ermittlung und Kontierung von Überstunden, detaillierter Nachweis des Stundenausgleichs im 2-Wochen-Zeitraum
  • Abrechnungen im Schichtplanturnus
§ 8 Ausgleich Sonderformen der Arbeit
  • Berechnung sämtlicher Zeitzuschläge gemäß §8 (1)
  • Berücksichtigung der Konkurrenz von Zuschlägen gemäß §8 (1) Satz 3
  • Faktorisierung von Zuschlägen und Überstundenvergütungen gemäß §8 (1) Satz 4 und 5 bei Führung eines AZ-Kontos (individuell einstellbar)
  • Berücksichtigung der Obergrenze von 235%
  • Freizeitausgleich und Kontenführung für abfeierbare Zeitzuschläge
  • Überstundenvergütung, -ausgleich und Führung von Überstundenkonten gemäß den Bestimmungen in §8 (2)
  • Freizeitausgleich und Kontenführung für nicht ausgeglichene Stunden des Jahresarbeitzeitkontos
  • Vollständige Berechnung von Rufbereitschaftsvergütungen und von Arbeit und Rufbereitschaft gemäß §8 (3) auf der Grundlage der erfassten Bereitschaftszeiten und Arbeitszeiten.
  • Automatische Feststellung des Sachverhalts „ständige (Wechsel-)Schichtarbeit“.
  • Ermittlung sämtlicher Schicht- und Wechselschichtzulagen (bzw. -pauschalen)
§ 9 Bereitschaftszeiten
  • Faktorisierung der Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
  • Führung von Jahresarbeitszeitkonten mit vielfältigen individuellen Möglichkeiten der Konfiguration (z.B. Umfang der Faktorisierung, Laufzeit, Übertragbarkeit von Zeitguthaben oder Zeitschuld)
  • Sonderregelungen für den Widerruf von genehmigtem Freizeitausgleich
  • Übertragbarkeit von Zeitguthaben nach Ende des Ausgleichszeitraums auf ein Langzeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung
  • Festlegung des Umfangs in den Personenstammdaten
  • Automatische Berechnung der Mehrarbeitsstunden gemäß §7 (6) sowie die Berechnung der Überstunden
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
  • Erfassung der Zeiten einer Tätigkeitsübertragung mit Angabe der Einstufung (Entgeltgruppe)
  • Berechnung der Zulagen für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1-8 mit Berücksichtigung der Stufen (Zulage von 4,5% oder Unterschiedsbetrag)
  • Wahlweise Berechnung der tatsächlichen Brutto-Zulagenbeträge (in €) unter Berücksichtigung von §17 (4)
§§ 15-16 Tabellenentgeltund Stufen
  • LoB enthält einen aktuellen Katalog der Tabellenentgelte und Stufen, welcher z.B. bei Berechnung von Brutto-Auszahlbeträgen verwendet wird.
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
  • Innerhalb der LoB – Personenstammdaten werden auch sämtliche Eingruppierungsdaten verwaltet. Diese werden dann beispielsweise verwendet, um den Anspruch auf Zulagen für höherwertige Tätigkeit festzustellen. Neben der Eingruppierung (EG / Stufe) sind auch Zwischenstufen vorgesehen (zusätzlicher monatl. Festbetrag).
§ 18 Leistungsentgelt
  • Einmal- und Sonderzahlungen können in LoB eingegeben und (ggf. mit einem speziellen Schlüssel) zusammen mit den übrigen monatlichen Daten an die Bezügestelle übermittelt werden
§ 19 Erschwerniszuschläge
  • LoB enthält einen aktuellen Katalog der Erschwerniszuschläge, welche mit Tagesbezug eingegeben werden können. Die Zuschläge werden monatlich nach Zuschlagsgruppen summiert und an die Bezügestelle übermittelt.
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
  • Führung einer Krankheitsliste (Auswertung)
  • Bei Feststellung von Krankheitsfällen über 6 Wochen werden auszuzahlende Vergütungen für nicht abgefeierte Überstunden automatisch von LoB zurückbehalten und im ersten Monat der Wiederaufnahme der Arbeit zur Auszahlung gebracht
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
  • Berechnung der Brutto-Auszahlungsbeträge für alle an die Bezügestelle übermittelten Zahlfälle
§§ 26 und 27Erholungsurlaub und Zusatzurlaub
  • Festlegung des Urlaubsanspruchs innerhalb der LoB-Personenstammdaten mit Berücksichtigung des Lebensalters und des Grads der Schwerbehinderung
  • Führung einer Urlaubsliste (Auswertung)
  • Automatische Übertragung des Resturlaubs auf das Folgejahr
  • Berechnung von Zusatzurlaub bei Schicht- und Wechselschichtarbeit
§ 29 Arbeitsbefreiung
  • Fälle von Arbeitsbefreiung werden in LoB als spezielle „bezahlte Ausfallzeit“ erfasst.
Abschnitt V

(§§ 30-33 Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses)

  • Beim Ausscheiden eines Beschäftigten werden sämtliche auf den Konten noch verbliebenen fakturierten Stunden automatisch ausgezahlt, soweit dieses tarifvertraglich vorgesehen ist.
Sonderregelungen, übertarifliche Regelungen
  • In Absprache mit unseren Kunden berücksichtigen wir in der Software stets auch Sonderregelungen und übertarifliche Vereinbarungen