Es ist geschafft!
Unsere Version für den Tarifvertrag der Autobahn GmbH (TV-A) haben wir pünktlich fertig gestellt.
Als erste Implementation ist sie in PerLohn, der im Freistaat Bayern eingesetzten LoB-Version, frei geschaltet.
Ab sofort können daher die Autobahnmeistereien der beiden Niederlassungsbereiche Nordbayern und Südbayern mit Hilfe unserer Software PerLohn ihre nicht-ständigen monatlichen Lohngrundlagen für übergeleitete Mitarbeiter gemäß dem TV-A berechnen.
Ab dem Abrechnungsmonat Januar 2021 wendet PerLohn automatisch für jeden Mitarbeiter den zutreffenden Tarifvertrag an.
Konkret heißt das: Für alle gestellten Mitarbeiter werden die nicht-ständigen Bezüge gemäß dem TV-L errechnet, für die übergeleiteten gemäß dem TV-A. Sollte jemand von seinem für Bayern vereinbarten Rückkehrrecht Gebrauch machen, wird PerLohn automatisch wieder den TV-L anwenden.